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Vor dem Jahreswechsel Bonus sichern |
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Dienstag, 21. November 2006 |
Der regelmäßige Kontrollgang zum Zahnarzt ist unverzichtbar, um Karies und Zahnfleischerkrankungen rechtzeitig zu erkennen.
Wer konsequent Vorsorge betreibt und ein Bonusheft führt, erhält aber auch mehr Unterstützung von seiner Krankenkasse, wenn er eines Tages Zahnersatz braucht. Erwachsene müssen dafür mindestens einen Zahnarztbesuch jährlich nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig, um den Bonus zu erhalten. Der Kassenzuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn das Bonusheft seit fünf Jahren lückenlos geführt wird. Wer das Heft seit zehn Jahren gewissenhaft führt, erhält sogar 30 Prozent mehr. Wem der Stempel für das laufende Jahr fehlt, der sollte auf jeden Fall noch vor den Feiertagen zum Zahnarzt gehen, um seinen Bonus zu sichern. Übrigens: Für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fällt keine Praxisgebühr an. Kinder und Jugendliche unter 18 sind ganz davon befreit. Erwachsene können sich einmal im Halbjahr zuzahlungsfrei untersuchen lassen. Dabei kann der Zahnarzt den Patienten auf Karies und Parodontitis untersuchen und dazu auch röntgen. Die Entfernung von Zahnstein, die die Krankenkasse einmal im Jahr übernimmt, löst ebenfalls keine Praxisgebühr aus. Erst bei zusätzlichen Behandlungen wird sie fällig. Moderne Behandlungsmethoden jetzt zugänglich Kassenzuschuss und Bonus können gesetzlich Kranken¬versicherte seit Januar erstmals für jede wissenschaftlich anerkannte Behandlungsform beim Zahnersatz einsetzen. Das bedeutet, dass die Krankenkassen jetzt auch Implantatkonstruktionen bezuschussen müssen.
Der Grund für diesen Fortschritt: Seit 1. Januar gelten befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz. Jeder Patient erhält für einen bestimmten zahnmedizinischen Befund (zum Beispiel: ein fehlender Backenzahn) den gleichen Festbetrag für seine Therapie. Der Festzuschuss wird unabhängig davon bezahlt, welche Versorgungsform der Versicherte wählt. Er hat also mehr Wahlfreiheit. Mehr Transparenz für den Patienten Zusätzlich bietet das neue System dem Patienten mehr Kostentransparenz durch einen erweiterten Heil- und Kostenplan. Darin trägt der Zahnarzt die geplante Behandlung ein. Die Krankenkasse vermerkt darauf vor der Behandlung den gewährten Festzuschuss. Haben Zahnarzt und Patient eine im Hinblick auf Komfort oder Ästhetik aufwendige Behandlung besprochen, die über die Regelversorgung (die bei einem Befund in der Regel durchgeführte Behandlung) hinausgeht, erhält der Patient jetzt eine zusätzliche Kostenaufstellung. Er bekommt damit Informationen über die Therapie, die er mit seinem Zahnarzt abgesprochen hat, über die voraussichtlichen Gesamtkosten und seinen voraussichtlichen Eigenanteil. Zusätzlich wird er über die Kosten und den Eigenanteil informiert, die anfallen würden, wenn er sich für die Regelversorgung entschieden hätte. Der Versicherte hat damit volle Kostentransparenz. Wer dennoch weitere Entscheidungshilfen braucht, kann außerdem die Zweitmeinung eines weiteren Zahnarztes einholen. Den Heil- und Kostenplan erstellt er auf jeden Fall kostenlos.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 22. November 2006 )
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